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Das IT-Recht: Ge- und Verbote im Internet

Ohne den technischen Fortschritt wäre das heutige Leben kaum vorstellbar. Immer mehr Aufgaben des Alltages werden schliesslich über das weltweite Web erledigt. Mails checken, im Onlinekaufhaus nach Schnäppchen schauen – oder diese mitsamt der bargeldlosen Überweisung direkt kaufen. Doch auch im Internet gelten Regeln.

Die Gesetze des alltäglichen Lebens
Wer nun aber ein eigenständiges Gesetzbuch erwartet, das sämtliche Normen für einen nicht zu beanstandenden Aufenthalt im Internet umfasst, wird leider enttäuscht. Das IT-Recht setzt sich vielmehr aus diversen Geboten zusammen, die anderen Rechtsgebieten entnommen wurden. Aus dem Zivilrecht kommen dabei insbesondere das Kauf-, das Medien-, das Urheber- oder das Markenrecht in Betracht. Aber auch Normen des Strafrechts können berührt werden. Etwa dann, wenn es zu Beleidigungen oder Hacker-Angriffen gegenüber anderen Personen kommt. Wer sich online nicht juristisch angreifbar machen möchte, sollte das Internet also nicht als Parallelwelt oder gar als rechtsfreien Raum ansehen.

Die Rechte des Gegenübers beachten
Die vorgenannten Rechtsgebiete werden übrigens besonders häufig ohne Absicht verletzt. Wer beispielsweise ein hübsches Foto im Internet findet und es auf der eigenen Webseite darstellt, muss sich unter Umständen bereits den Bruch des Urheberrechts vorwerfen lassen. Und wer in einem Diskussionsforum seinen Gesprächspartner mit unangemessenen Ausdrücken konfrontiert, sollte mit der Anzeige wegen eines Beleidigungsdeliktes rechnen. Das IT-Recht regelt somit den erlaubten Umgang aller Beteiligten im Internet, stellt demgegenüber aber auch strafrechtliche Sanktionen sowie zivilrechtliche Ansprüche fest, die sich aus einem unerlaubten Handeln ergeben können. Stets gilt der Grundsatz, dass jede Person für das eigene Vorgehen die Verantwortung trägt.

Wem gehört die Webseite?
Personen, die aus privaten, beruflichen oder geschäftlichen Gründen eine Homepage im Internet eröffnen wollen, können ihren Wunsch in die Tat umsetzen. Dabei wird zunächst eine sogenannte Domain registriert und anschliessend mit Inhalten gefüllt. Je klangvoller die Bezeichnung, desto mehr Interessenten lassen sich anlocken – ein Umstand, der sich durch Werbelinks auf der Seite auch finanziell lohnen kann. Fraglich ist allerdings, ob eine solche Domain grundsätzlich jedermann zur Verfügung stehen sollte. Prominente Personen, bekannte Unternehmen und eingetragene Markenzeichen werden im IT-Recht leicht bevorteilt. Ist erkennbar, dass der Inhaber die Webseite lediglich mit einem grossen Namen schmücken möchte, so kann ihm die Domain entzogen werden.

Der Datenschutz steht im Vordergrund
Die am häufigsten gestellten Fragen im IT-Recht behandeln indes den Datenschutz. Denn wann immer ein Kunde im Internetwarenhaus shoppen, die Karten für den Kinobesuch online reservieren oder sich in einem Diskussionsforum anmelden möchte, muss er seine Identität preisgeben. Meist handelt es sich dabei um den Namen und die Anschrift des Betroffenen. Diese und alle zusätzlich angegebenen Daten unterliegen dem Schutz. Sie dürfen nicht ohne Grund an Dritte weitergegeben werden oder für diese einsehbar sein. Die Normen zur sicheren Aufbewahrung sowie zur Löschung aller personenbezogenen Angaben stellen somit eine wichtige Säule des IT-Rechts dar.